3.1 Zu- und Einordnung
Auffällige und/oder aufdringliche Eigenschaften vergegenwärtigter Inhalte werden verallgemeinert und als charakteristische Bestimmung eingeordnet.
Jene Eigenschaften, welche zum Beispiel eine vergegenwärtige Figur charakterisieren, werden als Fläche eines Dreiecks eingeordnet.
„Ein Dreieck wird durch drei Punkte definiert, die nicht auf einer Geraden liegen. Sie werden Ecken des Dreiecks genannt. Die Verbindungsstrecken zwischen je zwei Ecken heißen Seiten des Dreiecks. Das Dreieck unterteilt die Ebene in zwei Bereiche, das Äußere und das Innere des Dreiecks. Der von je zwei an einem Eckpunkt zusammentreffenden Seiten gebildete Winkel ist eine wichtige Größe zur Charakterisierung des Dreiecks.“
Jene Eigenschaften, welche zum Beispiel eine vergegenwärtige Figur charakterisieren, werden als Fläche eines Dreiecks eingeordnet.
„Ein Dreieck wird durch drei Punkte definiert, die nicht auf einer Geraden liegen. Sie werden Ecken des Dreiecks genannt. Die Verbindungsstrecken zwischen je zwei Ecken heißen Seiten des Dreiecks. Das Dreieck unterteilt die Ebene in zwei Bereiche, das Äußere und das Innere des Dreiecks. Der von je zwei an einem Eckpunkt zusammentreffenden Seiten gebildete Winkel ist eine wichtige Größe zur Charakterisierung des Dreiecks.“
wfschmid - 10. Januar, 03:08
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